Therapie macht Opfer nicht unglaubwürdig!
In Strafverfahren wegen sexueller Gewalt ist häufig die Zeugenaussage des Opfers – also derjenigen Person, die angibt, Opfer zu sein – das entscheidende Beweismittel für die Schuld des Täters. Manche Staatsanwaltschaften und Gerichte befürchten, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage leidet, sobald das Opfer sich in Beratung oder Psychotherapie begibt. Sie wirken deswegen darauf hin, dass eine Beratung/Therapie unterbleibt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, was Jahre dauern kann.
Der ado hält das für falsch und dem Opfer schädlich.
Näheres siehe im anliegenden PDF-Dokument:
2018-Traumatherapie-RechtskraftII-1.pdf
Adobe Acrobat Dokument
127.1 KB