In letzter Zeit haben verschiedene Gerichten in Deutschland
eine Beweiswürdigung auch auf polygraphische Befunde gestützt. Gutachter hatten dazu Zeugenaussagen mit dem sogenannten „Lügendetektor“ untersucht.
Bei den begutachteten Zeugen handelt sich fast stets um des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Personen, die mit dem polygraphischen Gutachten ihre Unschuld unter Beweis stellten.
Der ado findet den Einsatz dieser Methode bedenklich.
Näheres siehe im unten stehenden PDF-Dokument "2018
Polygraphie"