ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Opferhilfeeinrichtungen in der Bundesrepublik stattfindet,
eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen mit nationalen und auch internationalen, insbesondere mit europäischen Opferhilfeeinrichtungen
gewährleistet wird,
in der Bundesrepublik Deutschland eine flächendeckende Beratung von Kriminalitätsopfern erreicht wird,
gezielt die Gründung weiterer professioneller Opferhilfeeinrichtungen gefördert wird,
öffentlich für die Belange der Opfer von Straftaten Stellung bezogen wird.